Um an der Vogelbörse teilzunehmen, bitten wir dich, die folgenden vier Punkte zu beachten.
Der Herkunftsnachweis oder die Kennzeichnungspflich ist nach Verordnung (EG) Nr. 338/97 für besondere geschützte Tierarten (Vögel) Anhang B mitzuführen.
Der Verkäufer auf unseren Börsen ist dafür selbst verantwortlich:
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:01997R0338-20130810
Börsenordnung beachten
Anmeldung (ausdrucken / ausfüllen / mitbringen)
Beschriftung Käfige (ausdrucken / ausfüllen / mitbringen)
Börsenrichtlinien DKB



